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Es gelten die zur Zeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von ancy.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich
1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des ancy Office (Verkäufer) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen können wirksam nur in schriftlicher Form erfolgen, mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Änderung der Lieferartikel
2.1 Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per Telefax, per Brief oder persönlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn einem Kunden die Annahme seiner Bestellung online, fernmündlich, per Telefax, per Brief oder persönlich bestätigt wird oder ihm die bestellte Ware geliefert bzw. ausgehändigt wird.
2.2 Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und Katalogen behält sich der Verkäufer vor, ohne dass hieraus Rechte gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen (dies sind beispielsweise Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltyp) ist dem Verkäufer die Lieferung eines dem bestellten Artikel entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.
2.3 Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung (FTZ/FZZ) der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben und stellt den Verkäufer von jeder Haftung aus dem eventuellen, verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

3. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
3.1 Alle Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Lieferbzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Daher sind alle Liefer- oder Leistungstermine unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2 Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Für diese gelten die gleichen Bedingungen für die Zahlungsverpflichtungen, den Gefahrübergang und die Gewährleistungspflichten wie für die Gesamtleistungen.
3.3 Bei einem Überschreiten eines verbindlich vereinbarten Liefertermins um mehr als drei Wochen, ist der Kunde berechtigt nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen , z.B. nicht vom Verkäufer zu vertretende Schwierigkeiten, selbst beliefert zu werden, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen usw., hat der Verkäufer selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Lieferoder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Die Leistungen von ancy Office erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. ancy Office übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
3.6 ancy Office erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, der derzeit gültigen DIN 5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung und dem Stand der Technik. Dies trifft insbesondere bei Transkriptionen zu. Eine ungenügende Aufnahmequalität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. Die Zusatzkosten dafür trägt der Auftraggeber.
3.7 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für ancy Office unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
3.8 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem ancy Office alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt ancy Office von allen Ansprüchen Dritter frei.
3.9 Von allen ancy Office übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist ancy Office berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück.
3.10 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
3.11 Kommt ancy Office in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
3.12 ancyOffice ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft ancy Office.
3.13 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück. ancy Office ist berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3.14 Wünscht der Auftraggeber eine Beratung außerhalb des Büros von ancy Office, trägt er alle dafür anfallenden Kosten zzgl. Kilometerpauschale, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.

4.Rückegaberecht / Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Waren beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.BR>4.6 Rücksendungen haben immer frei zu erfolgen. Bei unfreien Sendungen ist der Verkäufer berechtigt aus organisatorischen Gründen die Annahme zu verweigern.
Bei schweren oder sperrigen Sendungen ist die Rücksendung der Ware mit dem Verkäufer nach Eingang des schriftlichen Widerrufes abzusprechen.
CDs, CD-ROMs und sonstige Datenträger, die vom Verbraucher entsiegelt wurden und Produkte die Software beinhalten sowieWaren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Widerruf ist zu richten an:
Ancy
Andrea Cyba
Dorfstrasse 68
16775 Löwenberger Land

Rückgabe / Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Rechte Dritter
5.1 Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass ancy Office überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen.
5.2 Im Verhältnis zum Auftraggeber ist ancy Office nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich ancy Office vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen abzulehnen, die inhaltlich bedenklich erscheinen.
5.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird ancy Office die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Auftragsarbeit aufnehmen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von ancy Office erstellten Schreibarbeiten des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber ancy Office hiermit frei.

6. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Schecks in Zahlung zu nehmen, werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur der Erfüllung halber.
6.3 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder bei der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Der Verzug tritt unabhängig von einer Mahnung ein, wenn der Kunde die von ihm geschuldete Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.4 Der Verkäufer behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt,mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist desWeiteren nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen des Verkäufers Zurückbehaltungsrechte,auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung (bei Bezahlung durch Scheck bis zu dessen Einlösung) aller Warenlieferungen und Forderungen des Verkäufers, behält sich der Verkäufer das Eigentum an sämtlicher von ihm dem Kunden gelieferter Ware vor. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Office ancy aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden hat.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer bzw. die ancy Office vorgenommen.Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.5 Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde dem Verkäufer das Miteigentum anteilsmäßig zu übertragen.
7.6 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe der im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes gesicherten Forderung an den Verkäufer ab.

8. Gefahrübergang und Versicherung
8.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung eines Liefergegenstandes geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
8.2 Verzögert sich die Versendung oder Abnahme von Liefergegenständen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8.3 Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Versicherung für den Fall, dass Liefergegenstände auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, abzuschließen.

9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
9.1 Der Kunde hat die ihm vom Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs - und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet der Verkäufer keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer, danach der Kunde.
9.2 Die Garantiefrist des Verkäufers beträgt 4 Wochen ab Lieferung der Ware.
9.3 Garantieleistungen werden bei gebrauchten Artikeln gesondert vereinbart, bei neuen Artikeln gilt der Zeitraum der Gewähr nach den Angaben des Herstellers.
9.4 Diese Klausel gilt nur für Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Die Gewährleistungsfrist des Verkäufers auf gebrauchte Artikel beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Ist jedoch der Wert oder die Tauglichkeit der Ware zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aus einem Grund aufgehoben oder gemindert, der auf den natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen ist, sind Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Zur Prüfung der Ursache für die Gebrauchsbeeinträchtigung oderWertminderung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, im Zweifel ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen, dessen Kosten dem Käufer auferlegt werden können, sofern bereits sechs Monate seit der Ablieferung der Sache vergangen sind.
9.5 Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zum Verantwortungsbereich des Verkäufers gehörigen dritten Personen entstehen oder sonstigen Ursachen (wie z.B. Störungen in den Zuleitungen zu derWare) entstehen. Das gleiche gilt für Mängel, Fehler oder Schäden, die dadurch entstehen, dass an den vom Verkäufer gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für dieseWaren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile insbesondere Toner, Trommeln und gebrauchte Tintenpatronen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.6 Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Hierzu hat der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung dem Verkäufer zu liefern und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Gefahr und Kosten der Lieferung beanstandeter Ware an den Verkäufer und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Verkäufer.
9.7 Ein Recht auf Minderung, Rücktritt und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen steht dem Kunden erst zu, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens dreiWochen) nicht nachkommt oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels oder Schadens führen.
9.8 Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, dem Verkäufer wieder zugesandten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Bar Nachnahme zu erheben.
9.9 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.10 Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Artikel oder erwirbt er ein System aus mehreren Artikeln, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch nach den Punkten 8.4. und 8.5. immer nur für den einzelnen, von Mängeln betroffenen Artikel, keinesfalls aber für alle Artikel oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Artikel in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.

10 Rücksendungen
10.1 Die Rücksendung erfolgt in Originalverpackung oder gleichwertiger Verpackung, nach Rücksprache, mit einem vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Rücksendeschein per Post.
10.2 Bei der Wahl einer teureren Versandart werden dem Verbraucher die Versandkosten nur in Höhe eines solchen Rücksendescheins erstattet.
10.3 Rücksendungen haben immer frei zu erfolgen. Bei unfreien Sendungen ist der Verkäufer berechtigt aus organisatorischen Gründen die Annahme zu verweigern.
10.4 Bei schweren oder sperrigen Sendungen ist die Rücksendung der Ware mit dem Verkäufer abzusprechen.

11 Haftungsausschluss, Schadenersatz
11.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden (zB Anlieferung einer eingetrockneten Tintenpatrone durch den Käufer), die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
11.2 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Notwendigkeit einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
11.3 Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken, so willigt er ein, dass der Verkäufer zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten, ohne nochmalige Benachrichtigung und ohne diese vorher zu sichern, löscht. Der Kunde stellt den Verkäufer von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
11.4 Der Kunde befreit den Verkäufer von jeglicher Haftung für Schäden, die durch Virenbefall seiner Software verursacht werden könnten.

12 Datenschutz
12.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass ancy Office personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
12.2 ancy Office hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
12.3 ancy Office ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
12.4 Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko hierdurch ausdrücklich hingewiesen.
12.5 Der Auftraggeber und ancyOffice sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Lieferungen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Zehdenick vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

14 Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software
14.1 Im Falle der Lieferung von Software (Standardsoftware) dritter Unternehmen (Softwarehersteller) gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den Gewährleistungs-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.

15 Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch eine rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

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